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KFO (Kieferorthopädie)

für Erwachsene

Schöne gerade

Zähne


Bis zu welchem Alter ist

KFO möglich?

Grundsätzlich können Zähne bis ins hohe Alter kieferorthopädisch reguliert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zähne fest im Knochen stehen und keine Parodontitis (Zahnbett-Erkrankung) vorliegt.
   

Bei Jugendlichen zwischen 9 und 16 Jahren nutzt man den pubertären Wachstumsschub, um die Regulierung zügig durchzuführen. Bei einem Erwachsenen ist das Wachstum abgeschlossen, weshalb eine kieferorthopädische Behandlung länger als bei Jugendlichen dauern kann.

Was ist anders bei der Erwachsenen-Kfo?

Bei Erwachsenen können schon funktionelle oder gesundheitliche Probleme vorliegen, die vor einer kieferorthopädischen Behandlung untersucht und ggf. behandelt werden müssen:
 

  • Zahnfleisch-Entzündungen und Parodontitis
  • Störungen der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur (z.B. Kiefergelenkknacken, Zähneknirschen)
  • Rückenschmerzen, Wirbelsäulen-Verkrümmungen, Becken-Schiefstand

 

"Unsichtbare" KFO für Erwachsene

Transparente Folien statt Zahnspangen
Transparente Folien statt Zahnspangen

Nicht alle Menschen mögen festsitzende, sichtbare Brackets auf ihren Zähnen, weil sie sich dadurch zu stark eingeschränkt fühlen. Auch dafür gibt es eine Lösung:

 

Transparente und flexible Kunststoff-Folien als Zahnspangen. Sie haben den Vorteil, dass sie nur bei Bedarf eingesetzt werden müssen und dass sie jederzeit wieder abgenommen werden können.


Im Laufe einer kieferorthopädischen Behandlung werden mit Computertechnik mehrere solcher Folien hergestellt. Sie müssen nacheinander getragen werden und bewegen die Zähne sanft in die gewünschte Position.

Bezahlt die Krankenkasse bei Erwachsenen eine KFO-Behandlung?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind:

In der Regel bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Es gibt nur dann Geld von der GKV, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).

Wenn Sie privat versichert sind:

Hier kommt es auf den Tarif an, den Sie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben: Wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, kann es sein, dass Sie Geld von Ihrer PKV bekommen. Lassen Sie sich dazu in unserer Praxis und von Ihrem Versicherungs-Fachmann beraten.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin: Tel. 08122 892372

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